Gartenmöbel in der Hausratversicherung

Wenn die Tage wieder länger werden, genießen es viele Deutsche auf der Terrasse zu sitzen und den Frühling und Sommer zu genießen. Bevor die Gartenmöbel wieder aus dem Keller geholt werden, sollte man sich jedoch darüber bewusst sein, dass Gartenmöbel nicht automatisch von der Hausratversicherung geschützt sind.

Die Hausratversicherung sichert zwar den gesamten Hausrat ab, doch nur solcher, der sich in Räumen in der Wohnung oder in Nebengebäuden befindet. Solange die Gartenmöbel also im Keller untergebracht sind oder in der Garage, springt die Hausratversicherung bei einem Diebstahl ein. Wenn die Gartenmöbel jedoch auf der Terrasse stehen, die als Wohnumgebung definiert ist, sind die Möbel nicht um Versicherungsumfang eingeschlossen. Nur bei einem Einbruchdienstahl, d.h. der Dieb muss deutliche Hinweise überwinden, um an die Gegenstände zu gelangen, gilt der Versicherungsschutz für Gartenmöbel auf der Terrasse.

In einigen wenigen Policen (vor allem in Premium- oder Standard-Tarifen) gehören Gartenmöbel zum versicherten Hausrat, bei den meisten sind sie jedoch ausgeschlossen. Ob dies der Fall ist, kann in den Versicherungsbedingungen nachgelesen werden. Wer wertvolle Gartenmöbel besitzt und diese auf der Terrasse aufstellen möchte, kann seine bestehende Hausratversicherung erweitern lassen. Alternativ kann man eine spezielle Zusatzversicherung abschließen, die im Schadensfall die Kosten für die gestohlenen Gartenmöbel (zum Neuwert) übernimmt. Oft wird hierbei jedoch eine Selbstbeteilligung verlangt.