TK Hessen: Hautkrebs-Screening schon ab 20

Durch einen Sondervertrag, den die Techniker Krankenkasse (TK) mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) geschlossen hat, können Versicherte der TK zukünftig das Hautkrebs-Screening schon ab 20 Jahren ohne Zuzahlung in Anspruch nehmen. Normalerweise übernehmen gesetzliche Krankenkassen diese Vorsorgeleistung erst für Versicherte ab 35 Jahren.

Wie das Ärzteblatt berichtet, werden die hessischen Dermatologen hierfür angemessen vergütet. Grund ist eine Honorarvereinbarung, die dem Honorarvertrag für die eigentliche Leistung der GKV entspricht. Die beiden KVH-Vorstandsvorsitzenden Margita Bert und Gerd Zimmermann bezeichneten die Vereinbarung als gutes Beispiel für eine sinnvolle Ergänzung der Regelversorgung durch Sonderverträge.

Dem Bericht zufolge wurde der Vertrag in enger Abstimmung mit dem hessischen Dermatologenverband ausgearbeitet. Neben den Dermatologen können auch alle hessischen Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten mit anerkannter Fortbildung für das Hautkrebs-Screening in den Vertrag einsteigen.