HUK-Coburg mahnt zur Vorsicht beim Parken
Die Kfz-Versicherung HUK-Coburg weist darauf hin, dass Autofahrer beim Befahren von Parkplätzen und Parkhäusern eine besondere Vorsicht walten lassen sollen. Sie sollten hier immer langsam fahren und jederzeit bremsbereit sein, denn wenn es zu einem Unfall kommt, könnten alle Beteiligten eine Mitschuld treffen.
Gerade auf Parkplätzen und in Parkhäusern muss immer mit einem Ausscheren oder Zurücksetzen anderer Fahrzeuge gerechnet werden. Generell sollte hier immer besonders auf das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer geachtet und entsprechend reagiert werden. Selbst wenn auf einem Parkplatz oder in einem Parkhaus die Straßenverlehrsordnung gilt, sollten sich Autofahrer vorausschauend verhalten und im Zweifel nicht auf dem Vorfahrtsrecht “rechts vor links” bestehen.
Wenn sich hier ein Autofahrer nachlässig verhält, kann die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Unfall die Kostenübernahme teilweise oder vollständig verweigern. Immer dann wenn eine Mitschuld vorliegt und derjenige Fahrer keine Vollkaskoversicherung besitzt, muss er damit rechnen, den Schaden aus eigener Tasche bezahlen zu müssen. Eine Mitschuld liegt dann vor, wenn er so schnell fährt, dass selbst rechtzeitiges Bremsen einen Unfall nicht verhindert.
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