BGH: Hohe Abschläge bei Kündigung von Altverträgen rechtens
Wie aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hervorgeht, müssen Kunden auch weiterhin hohe Abschläge hinnehmen, wenn sie ihre Lebensversicherung kündigen (Az.: IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13). Aufgrund einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2008 hatten die beiden Kläger für ältere Verträge höhere Rückzahlungen von ihren Versicherungen gefordert. Sie hatten 2004 eine Lebensversicherung abgeschlossen, die sie 2009 kündigten. Die gesetzliche
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