Versicherungsschutz bei selbstverschuldetem Glätteunfall
Das Verbraucherportal toptarif.de weist darauf hin, dass die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung bei selbstverschuldeten Glätteunfällen nur den Schaden am Wagen des Unfallgeschädigten übernimmt. Entstehen Schäden am eigenen Fahrzeug, ist hierfür die Kaskoversicherung zuständig. Die Teilkaskoversicherung übernimmt jedoch nur Schäden, die z.B. durch Steinschlag, Einbruch, Brand, Hagel, Blitzschlag, Sturm oder Überschwemmung verursacht werden. Als Faustregel gilt, dass nur stehende Fahrzeuge durch die
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