Unfallversicherung für bezahlte Gartenhelfer Pflicht
Der Frühling ist da und viele Menschen beginnen nun wieder mit der Gartenarbeit. Die Unfallversicherung Nord weist darauf hin, dass Gartenhelfer, die gegen ein Entgelt beschäftigt sind, bei der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden müssen. Grund: Alle Hobbygärtner, die ihre Helfer bezahlen, werden arbeitsrechtlich automatisch zu Arbeitgebern. Die Pflicht zur Unfallversicherung hängt davon ob, ob der Helfer für seine Arbeit bezahlt
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