Was die Haftpflichtversicherung zahlt und was nicht

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, weil sie den Versicherten im schlimmsten Fall vor dem finanziellen Ruin bewahren kann. Doch nicht jeder Vertrag beinhaltet den gleichen Leistungsumfang, deshalb sollten die Vertragsbedingungen und das Kleingedruckte vor dem Abschluss einer entsprechenden Versicherung sorgfältig gelesen werden.

Die “Bild”-Zeitung hat einige der häufigsten Irrtümer über private Haftpflichtversicherungen zusammengestellt: Nicht immer sind Gefälligkeitsschäden, also Schäden, die durch andere entstehen, während sie eine Gefälligkeit ausüben, mitversichert. Auch Mietsachschäden sind nicht in allen Verträgen im Leistungsumfang enthalten. Wenn ein Schaden durch einen nicht-versicherten zahlungsunfähigen Dritten entsteht, übernimmt die eigene Haftpflichtversicherung nur dann die Kosten, wenn eine Ausfalldeckung vereinbart wurde. Kann bei einem Schaden die Schuldfrage nicht geklärt werden, z.B. wenn durch Feuchtigkeit oder lang anhaltende Hitze ein Schaden verursacht wird, dann kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern, wenn so genannte Allmählichkeitsschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.

Bestimmte Risiken wie z.B. Internetschäden sind in nur wenigen Verträgen mitversichert. Wer sich länger im europäischen Ausland aufhält, sollte zudem prüfen, ob sein Versicherungsschutz zeitlich unbegrenzt ist und auf wie lange der außereuopäische Versicherungsschutz gilt. Damit Schäden bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit versichert sind, muss dies ausdrücklich im Versicherungsvertrag vermerkt sein. Nur bei kleineren Bauvorhaben (An- oder Umbauten) ist die Privathaftpflicht zuständig, bei größeren bedarf es einer gesonderten Bauherren-Haftpflichtversicherung.