Verbraucherzentrale Hamburg klagt gegen Allianz

Wie die Verbraucherzentrale Hamburg am Dienstag mitteilte, hat sie Klage gegen die Allianz Lebensversicherung AG erhoben. Dabei geht es um die Beträge, die Versicherungsnehmer bei frühzeitiger Kündigung ihrer Lebens- oder Rentenversicherungen erhalten. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist dies viel zu wenig, die Verluste der Versicherten seien dramatisch, so die Verbraucherschützer.

Dass Versicherte bei einer frühzeitigen Kündigung ihrer Versicherungen nur so wenig Geld zurückerhalten, liegt an den entsprechenden Verträgen. Die so genannten gezillmerten Verträge sehen vor, dass die Versicherten mit ihren Beiträgen zunächst sämltiche Versicherungsgebühren bezahlen und erst danach tatsächlich in den Vertrag selbst einzahlen. Die Verbraucherzentrale Hamburg eine Liste zusammengestellt, aus der ersichtlich wird, wie hoch die Verluste der Versicherten ausfallen können. Dort wird z.B. von einem Versicherten berichtet, das in seinen Vertrag bei der Hamburg Mannheimer insgesamt 17.256 Euro eingezahlt, aber nur 5000 Euro zurückerhalten hat.

Der Bundesgerichtshof hatte im Oktober 2005 schon einmal in drei Urteilen diese Art der Rückkaufwert-Berechnung als nicht zulässig erklärt. Die Versicherungen müssten ihren Kunden bei vorzeitiger Kündigung “knapp die Hälfte der eingezahlten Beiträge” zurückzahlen. Alle drei Urteile bezogen sich allerdings nur auf Verträge, die vor Herbst 2001 abgeschlossen worden waren.