Unfallversicherung für bezahlte Gartenhelfer Pflicht

Der Frühling ist da und viele Menschen beginnen nun wieder mit der Gartenarbeit. Die Unfallversicherung Nord weist darauf hin, dass Gartenhelfer, die gegen ein Entgelt beschäftigt sind, bei der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden müssen. Grund: Alle Hobbygärtner, die ihre Helfer bezahlen, werden arbeitsrechtlich automatisch zu Arbeitgebern.

Die Pflicht zur Unfallversicherung hängt davon ob, ob der Helfer für seine Arbeit bezahlt wird. Es ist völlig egal, ob er nur für einen bestimmten Zeitraum, z.B. nur für eine Saison, oder aber das ganze Jahr über im Garten hilft. Mit der Unfallversicherung ist der Gartenhelfer dann bei allen Arbeiten im Garten versichert – und auch auf dem Weg zur Gartenarbeit und von ihr nach Hause.

Wenn der Gartenhelfer weniger als 400 Euro im Monat verdient, ist die Minijobzentrale für ihn zuständig, wo ihn sein Auftraggeber auch anmelden muss. Beträgt sein monatlicher Lohn mehr als 400 Euro, dann muss er bei der Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes gemeldet werden, die für ihn zuständig ist.