Hausratversicherung zahlt nicht für Software

Im Rahmen der Hausratversicherung sind je nach Police auch Überspannungsschäden mitversichert. Diese können Elektrogeräte wie z.B. Computer treffen und sowohl das Gerät selbst als auch die damit verbundenen Programme schädigen oder zerstören.

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Unna muss eine Hausratversicherung im Falle eines blitzbedingten Überspannungsschadens jedoch nicht für den Neukauf und die Installation von Software aufkommen, wenn ein Computer zu Schaden gekommen ist (Az.: 16 C 634/08).

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass Software nicht unter den Begriff der versicherten Sachen und auch nicht unter die versicherten Kosten fällt und deshalb die Versicherung nicht zur Kostenübernahme verpflichtet ist. Im konkreten Fall waren die versicherten Kosten in den zugrundeliegenden VHB 2003 sogar extra aufgeführt. Voraussetzung ist, dass diese den Musterbedingungen des GDV entsprechen.