Sturmschäden schnell melden

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Sturmschäden umgehend bei den jeweils zuständigen Versicherungen gemeldet werden müssen, damit Komplikationen bei der Regulierung vermieden werden können. Die meist gefragten Versicherungen bei Sturmschäden sind die Gebäude- und Hausratversicherung sowie die Kaskoversicherung für das Auto. Die Privathaftpflichtversicherung oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist der richtige Ansprechpartner, wenn das Eigentum Dritter durch vom Sturm gelockerte Gegenstände (z.B. morsche Bäume oder Dachziegel) beschädigt wurde.

Grundsätzlich haben Versicherungsnehmer immer die Pflicht zur Schadensbegrenzung, d.h. die müssen z.B. undichte Dachfenster abdecken. Wer diese Pflicht vernachlässigt, muss damit rechnen, dass entstandene Schäden durch die Versicherung nicht übernommen werden. Ist die Schadensbegrenzung erfolgt, sollte die Schadenstelle ansonsten unverändert bleiben, ist dies nicht möglich, sollte der Schaden durch Fotos dokumentiert werden.

Ob die Versicherung überhaupt zahlt, hängt von der Stärke des Sturms ab (mindestens Stärke 8), korrekte Informationen hierüber bietet die Hotline des Deutschen Wetterdienstes. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die direkte Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Versicherung, die Auskunft über das weitere Vorgehen gibt. Beim ersten Anruf sind noch keine genauen Schadensangaben erforderlich, diese können später nachgereicht werden.