Kostenloser Auslandskrankenschutz in der GKV endet 2012
Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann den von vielen Kassen angebotenen kostenlosen privaten Auslandsreisekrankenschutz mit weltweiter Geltung nur noch bis zum Jahresende in Anspruch nehmen. Das Bundesversicherungsamt als Kassenaufsicht hat das weitere Anbieten dieser Leistung ab 2013 untersagt. Ein Ministeriumssprecher erklärte, dass das Bundesgesundheitsministerium die Rechtsauffassung des Bundesversicherungsamtes teile: Gesetzliche Krankenkassen dürfen den erweiterten Auslands-Krankenschutz nicht als eigene Leistung anbieten, da
Weiterlesen