Klage gegen Deutschlands Pflegeversicherung

Die Europäische Kommission hat nach eigenen Angaben Deutschland wegen seiner Regeln zur Pflegeversicherung verklagt. Sie ist der Ansicht, dass die Dienstleistungsfreiheit mit den bestehenden deutschen Vorschriften verletzt werden. Konkret geht es um die mangelnde Rückerstattung von Pflegeleistungskosten, die der Versicherte in einem anderen Mitgliedstaat der EU in Anspruch nimmt. Das berichtet beck-aktuell.

Der EU-Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit sieht vor, dass Personen (und auch Unternehmen) ihre Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum hinweg auch in einem anderen Mitgliedstaat der EU anbieten dürfen, auch wenn sie in diesem Staat weder ansässig noch niedergelassen sind. Laut den deutschen Bestimmungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden Kosten für Pflegeleistungen, die wegen eines vorübergehenden Aufenthalts des Versicherten in einem anderen EU-Staat in Anspruch genommen werden, jedoch nicht in gleicher Höhe ersetzt wie die gleichen Leistungen, wenn sie in Deutschland in Anspruch genommen werden. Dies sei mit der Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar, heißt es in der Begründung der Klage.

Die EU-Kommission weist zudem auf Urteile des Europäischen Gerichtshofes hin, nach denen Patienten das Recht haben, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat angefallenen Kosten für eine medizinische Behandlung von ihrer Krankenversicherung erstattet zu bekommen.