2008 höhere Beitragsbemessungsgrenze
Mit der Entscheidung des Bundeskabinetts erhöht sich im kommenden Jahr die Beitragsbemessungsgrenze für gesetzlich Krankenversicherte auf 43.200 Euro Jahreseinkommen. Damit steigt die Versicherungspflichtgrenze um 450 Euro auf 48.150 Euro Jahresbruttogehalt. Mit der Versicherungspflichtgrenze wird die Einkommenshöhe bestimmt, bis zu der eine sozialversicherungspflichtige Person in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. 2008 werden also nur die Personen in eine private Krankenversicherung wechseln
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