Sind Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung verfassungswidrig?

Der Verband der Privaten Krankenkassen (PKV) will Verfassungsbeschwerde gegen die Gesundheitsreform und die darin enthaltenen Wahltarife in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einlegen. Nach Ansicht des PKV-Verbands und aller 47 Mitgliedsunternehmen können Versicherte durch Wahltarife wie z.B. Selbstbehalt- und Beitragsrückerstattungstarife in der GKV Beitragsnachlässe erzielen, die jedoch zu Lasten der gesamten Versicherungsgemeinschaft gehen. So ist es möglich, dass ein Versicherungsnehmer mit guter Gesundheit in einen Tarif wechselt, der zwar einen kleineren Leistungsumfang enthält, aber dafür auch geringere Beiträge verlangt. Bei einer Erkrankung kann der Versicherte jedoch¬† einfach in den herkömmlichen GKV-Schutz zurück wechseln, ohne dass finanzielle Konsequenzen folgen. Die Ermöglichung eines solchen Vorgehens ist daher nicht nur entsolidarisierend, weil sie besonders kranke und ältere Versicherungsnehmer durch größere finanzielle Belastungen benachteiligt, sondern auch systemwidrig. Die Verfassungsbeschwerde muss bis zum 31. März 2008 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden.
Grund für die Empörung der PKV ist ein Angebot der Techniker Krankenkasse. Sie bietet nach entsprechender Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt einen Wahltarif an, der Kassenpatienten die gleiche Behandlung wie Privatpatienten garantiert. Dieses Angebot hält der PKV-Verband für rechtswidrig, da die Angebote von Zusatzversicherungen durch gesetzliche Krankenkassen nicht zulässig und die Wahltarife keine Sachleistung seien. Mit einem solchen Tarifangebot würde die Krankenkasse zudem gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht verstoßen, so die PKV. Mit den neuen Wahltarifen können sie als gewerbliche Betriebe frei auf dem Markt agieren, müssen aber nicht wie die privaten Krankenversicherungsunternehmen die vielen gesetzlichen Vorgaben wie z.B. die Bildung von Altersrückstellungen oder Eigenkapital einhalten. Auch steuerlich blieben sie weiterhin im Vorteil.