Sozialverband fordert Trennung der Riester-Rente von Grundsicherung

Walter Hirrlinger, Präsident des Sozialverbands VdK, kritisierte, dass die Riester-Rente für viele Rentner hinsichtlich ihrer Grundsicherung neue Belastungen schaffe anstatt hier vorhandene Einbußen abzumildern, und forderte deswegen, dass sie nicht mit der Grundsicherung verrechnet werden dürfe. Einnahmen aus Riester-Renten gelten als Einkommen und werden daher immer berücksichtigt, wenn eine Überprüfung zum Erhalt einer Grundsicherung ansteht. Die Grundsicherung beträgt nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums momentan durchschnittlich 710 Euro monatlich (bestehend aus 347 Euro plus Wohn- und Heizkosten) und stellt eine Sozialleistung für Erwerbsunfähige oder für Rentner dar, die nur eine sehr kleine Rente beziehen. Hirrlinger nannte diesen Zustand einen Skandal.

Das Ministerium äußerte sich Hirrlingers Forderung gegenüber ablehnend, eine Änderung der bestehenden Regelung ist nicht geplant. Ministeriumssprecher Christian Westhoff begründete dies damit, dass die Grundsicherung eine Form der Sozialhilfe sei, also nur dann gezahlt wird, wenn es keine eigenen Einnahmen gibt, bzw. diese zu gering sind und die Riester-Rente deshalb im Alter verwendet werden muss. Elke Ferner, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, sieht ebenfalls keinen Handlungsbedarf, sie sieht vor allem Schwierigkeiten darin, zu entscheiden, in welchen Fällen die Riester-Rente von der Grundsicherung abgegrenzt werden soll. Ob die Einnahmen im Alter aus der Riester-Rente, der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer betrieblichen Altersvorsorge oder einer Kombination der genannten stammen ist egal, alle diese Formen müssen gleich behandelt werden, so Ferner.