Persönliches Budget in der Unfallversicherung

Wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mitteilte, können Personen, die nach einem Arbeitsunfall an einer Behinderung leiden, ab dem 1. Januar 2008 wählen, ob die von der Unfallversicherung Sachleistungen in der Rehabilitation erhalten oder aber eine Geldleistung in Form des so genannten Persönlichen Budgets. Im konkreten Beispiel könnte der Versicherte entweder direkt einen Rollstuhl als Sachleistung oder aber Geld wählen, um sich selbst den Rollstuhl auszusuchen und zu kaufen.
Doris Haberkost, Expertin für Leistungsrecht der DGUV, erklärt, dass das persöniche Budget die Freiheit und Selbstbestimmung der behinderten Menschen verstärken soll. Es geht hierbei nicht um neue Leistungen, die mit dem Persönlichen Budget ermöglicht werden, sondern nur um die Selbstbestimmung der Betroffenen. Dabei rät sie den Versicherten, sich vor der Entscheidung für eine Geldleistung ausführlich beraten zu lassen, da es bestimmte Leistungen bei der DGUV preisgünstiger gäbe als wenn sie eine Einzelperson beantragen würde, so dass das Persönliche Budget nicht immer automatisch die beste Alternative sei. Die Unfallversicherung behält sich außerdem das Recht vor, eine Geldzahlung zu verweigern, wenn der Verdacht besteht, dass der Erfolg der Rehabilitation durch diese gefährdet ist. Auch mit der Einführung des Persönlichen Budgets bleibt die Unfallversicherung verantwortlich für den Ablauf der Rehabilitation, d.h. sie stellt den Bedarf fest, steuert die Maßnahmen und sichert die Qualität der Leistungen.

Um das Persönliche Budget zu erhalten, muss der Versicherte für eine bestimmte Einzelleistung oder ein ganzes Bündel von Leistungen, die jedoch alle budgetfähig sein müssen, das Budget beantragen. Budgetfähig sind alle Leistungen zur Teilhabe wie z.B. die Fahrtkosten zur Reha oder eine Umschulung, erklärt Habekost. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kommt es zu einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Versichertem und der Versicherung, in der alle Details wie Höhe des Persönlichen Budgets, Ziele der damit finanzierten Maßnahmen, Zahlungsrhythmus und Nachweis der Ausgaben durch den Versicherten sowie die Sicherung der Qualität enthalten sind.