Steuern auf den Lotto-Jackpot?

Wer den aktuellen oder einen zukünftigen Lotto-Jackpot mit den richtigen sechs Lottozahlen plus Superzahl knackt, stellt sich früher oder später die Frage, welche Abgaben er für den Gewinn leisten muss. Da es sich bei einem Lottogewinn nicht um ein Einkommen handelt, fällt hierfür auch keine Einkommenssteuer an und auch eine Vermögensteuer wird seit 1997 nicht mehr erhoben, da das Bundesverfassungsgericht die damalige Beurteilungsmethode als verfassungswidrig erklärt hat.

Werden mit dem Lottogewinn allerdings Investitionen getätigt, aus denen Gewinne erzielt werden, so sind die Gewinne einkommenssteuerpflichtig, also wenn z.B. das Geld in eine Mietimmobilie investiert wird, dann müssen die Mieten momentan noch als Einkommen versteuert werden, ab 2009 tritt dann die neue Abgeltungssteuer in Kraft.

Wer andere großzügig an seinem Lottogewinn teilhaben lassen möchte, sollte bedenken, dass bei großen Geldgeschenken Steuern (Schenkungssteuern) anfallen, die der Beschenkte abzuführen hat. Wie hoch diese Steuern sind, hängt sowohl von der Beziehung zwischen Schenkendem und Beschenktem als auch von der Höhe der Schenkung ab. Dabei gilt, je enger der Verwandtschaftsgrad zwischen den Beteiligten ist, umso niedriger ist die Schenkungssteuer und je höher der Freibetrag.

In einer Tippgemeinschaft darf der Gewinn selbstverständlich unter allen Beteiligten aufgeteilt werden, ohne dass eine Schenkungssteuer fällig wird – vorausgesetzt, die Existenz der Tippgemeinschaft kann, z.B. durch einen einfachen schriftlichen Vertrag nachgewiesen werden. Dieser Vertrag muss allerdings vor Abgabe des Scheins aufgesetzt und unterzeichnet worden sein.