Tagesmütter müssen Einnahmen versteuern

Tagesmütter (und -väter), die auch Einkünfte vom Jugendamt beziehen, müssen ab dem nächsten Jahr ihre Einkünfte versteuern, teilt der Bundesverband für Kindertagespflege mit. Auch der Abschluss einer Kranken- oder Rentenversicherung muss dann selbständig vorgenommen werden. In den nächsten Tagen werden die Betroffenen per Post über die ab dem 1. Januar gültigen grundlegenden Änderungen informiert. Klaus-Dieter Zühlke, Geschäftsführer des Verbandes empfiehlt allen Betroffenen, ihre¬† Rentenversicherung und Krankenkasse zu informieren, auch wenn er seine¬† Hoffnung zum Ausdruck bringt, dass diese politisch umstrittene Besteuerung noch einmal geändert wird, da diese Neuregelung in den meisten Fällen mit großen Einkommensverlusten verbunden sei.

Bislang waren die Tagesmütter und -väter, die Beihilfen vom vermittelnden Jugendamt erhielten und die nicht mehr als 5 Kinder gleichzeitig betreuen, von der Steuer befreit. Privat bezahlte Tagesmütter mussten schon jetzt ihre Einnahmen versteuern. Diese Unterschiede will das Bundesfinanzministerium jetzt aufheben, um beide gleichzustellen. Im Gegenzug soll die Betriebskostenpauschale erhöht werden, d.h. pro ganztags betreutem Kind kann die Tagesmutter monatlich 300 Euro steuerlich absetzen. Für die maximal 5 zu betreuenden Kinder ergibt das eine Summe von 18.000 Euro im Jahr.
Zühlke kritisiert, dass die mit der Besteuerung verbundene Sozialversicherungspflicht zu massiven Einkommensverlusten führt und zeigt anhand von Berechnungen, dass eine Tagesmutter, die für die Betreuung von 5 Kindern über 20 Stunden in der Woche bisher 446 Euro verdient hat, jetzt nur noch 225 Euro im Monat verdient. Bei einer ganztägigen Betreuung würde der Nettoverdienst von 846 Euro auf 578 Euro sinken.

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