Trotz Selbstzahlung ist Rückstufung in Kfz-Versicherung zulässig

Wie das Landgericht Dortmund in einem aktuellen Urteil entschied, kann ein Autofahrer auch dann in der Schadensfreiheitsklasse seiner Versicherung zurückgestuft werden, wenn er nach einem Unfall den Schaden sebst bezahlt hat (Az.: 2 S 43/06).

Im vorliegenden Fall klagte ein Autofahrer gegen seine Kfz-Haftpflichtversicherung, weil diese ihn nach einem Unfall in der Schadensfreiheitsklasse zurückstufte, obwohl er selbst den Schaden des Unfalls übernommen hatte. Der Mann, dessen rechtes Bein amputiert ist, hatte in einem nicht behindertengerechten Fahrzeug einen Verkehrsunfall verursacht, obwohl er eigentlich nur ein speziell für seine Bedürfnisse ausgestattetes Fahrzeug fahren durfte, und übernahm die Schadensregulierung mit dem am Unfall Beteiligten selbst. Genau diese Tatsache ist auch der Grund für die Zulässigkeit der Rückstufung, so die Dortmunder Richter, die die Klage des Mannes abwiesen; mit dem nicht erlaubten Fahren des Fahrzeugs habe der Mann seine im Versicherungsvertrag geregelten Pflichten verletzt, so dass die Versicherung den Schaden ohnehin nicht übernehmen müssen. Die eigene Schadensregulierung durch den Kläger sei somit nicht freiwillig gewesen und die Rückstufung deshalb rechtens.