Kleingedrucktes in der BU-Versicherung

Berufsunfähigkeits-Policen unterscheiden sich teilweise erheblich in ihren Versicherungsbedingungen. Deshalb ist es für Versicherte um so wichtiger, sich in ihren Vertragsunterlagen das Kleingedruckte genau durchzulesen, empfehlen die “Ad-Hoc-News”. Es gibt mehrere Punkte, auf die Versicherte bei der Auswahl einer guten Berufsunfähigkeits-Versicherung achten sollten. Einer dieser Punkte ist die so genannte abstrakte Verweisung, auf die im Idealfall verzichtet wird.

Außerdem wird zu einer 6-Monats-Prognose statt der bisherigen 3 Jahre geraten, d.h. die Leistungen werden schon erbracht, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich länger als 6 Monate (und nicht wie bei vielen alten Verträgen mindestens 3 Jahre) anhält. In vielen Konditionen ist zu lesen, dass eine Rente erst nach einer bestimmten Karenzzeit (in der Regel 6 Monate) gezahlt wird. Besser sind Verträge, die eine Rentenzahlung ab Beginn der Berufsunfähigkeit und rückwirkend vorsehen. Hierbei sind lange Meldefristen günstig.

Außerdem sollte mit Antragsbeginn eine Stundung der Versicherungsbeiträge möglich sein. Wenn das Einkommen wegen der Berufsunfähigkeit wegfällt und die Prämien nicht mehr gezahlt werden können, droht ein Verlust des Versicherungsschutzes. Dies kann nur mit einer Stundung der Beiträge vermieden werden. Grundsätzlich sollte der Versicherungsschutz nicht nur in Deutschland oder in der EU, sondern weltweit gelten.