BVG stärkt Rechtsschutz von Anwohnern gegen Atommüll-Transporte

Am letzten Donnerstag hob das Bundesverfassungsgericht zwei Urteile des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts auf, das die Berufung von zwei Bürgern, als unzulässig abgewiesen hatte. Die beiden Bürger aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg hatten gegen einen Castor-Transport geklagt, hatten vor dem Verwaltungsgericht jedoch keinen Erfolg.

Anders als das Oberverwaltungsgericht erklärten die Karlsruher Richter, dass eine inhaltliche Überprüfung des spezifischen Gefährdungspotentials bei der Beförderung von Kernbrennstoffen erfolgen müssen. Anwohner, die unmittelbar an einer Transportstrecke für Atommüll wohnen, können zukünftig gegen die Transportgenehmigungen für die Atommüllbehälter klagen. Laut Bundesverfassungsgericht müsse den Bürgern in dieser Situation “effektiver Rechtsschutz” gewährt werden. Angesichts der “beträchtlichen Risiken für Leben, Gesundheit und Eigentum der Streckenanlieger” und der gravierenden Folgen, mit denen bei Unfällen zu rechnen sei, sei eine gerichtliche Prüfung angemessen.

Als Folge aus dem BVG-Urteil hat das Oberverwaltungsgericht nun inhaltlich über die Klagen der beiden Bürger zu entscheiden. Die Klägerin wohnt 8 Meter von der Transportstrecke in das Zwischenlager Gorleben, der andere Kläger etwa 500 Meter von dem Verladebahnhof entfernt.

Thomas Breuer, Leiter der Klima- und Energieabteilung bei der Umweltschutzorganisation Greenpeace, begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Greenpeace hatte die Klagen der Bürger unterstützt.