Ehemalige DDR-Bürger sollen Rentenkonto überprüfen lassen
Arbeitnehmer, die in der Deutschen Demokratischen Republik beschäftigt waren, sollten nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz und der Stiftung Warentest dringend überprüfen, ob ihre Rentenunterlagen aus dieser Zeit vollständig vorliegen.
Ehemalige DDR-Betriebe, deren Nachfolgeunternehmen oder Archiv- und Dokumentationszentren müssen ihre Personal- und Lohnunterlagen nur bis zum 31. Dezember 2006 aufbewahren, danach dürfen sie vernichtet werden. Stellt sich nach diesem Datum heraus, dass es Lücken im Versicherungsverlauf gibt, können die in der ehemaligen DDR dokumentierten Versicherungszeiten wenn überhaupt nur mit größtem Aufwand rekonstruiert werden.
Da nicht alle diese Zeiten automatisch vom Rentenversicherungsträger gespeichert werden, rät die Deutsche Rentenversicherung allen betroffenen Versicherten, die sich nicht sicher sind, einen lückenlosen Versicherungslauf vorweisen zu können, eine Kontenklärung durchführen zu lassen, um später keine böse Überraschung bei Anfragen, individuellen Renteninformationen und der Berechnung der späteren Rente zu erleben. Dies betrifft vor allem Versicherte der Jahrgänge 1943 bis 1974.
Betroffene können bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz oder anderen Bundesländern, Rentenauskunfts- und Beratungsstellen oder den kostenlosen Service-Rufnummern der Deutschen Rentenversicherung weitere Informationen und individuelle Beratungen erfragen.
- Fairness-Check bei Kfz-Versicherungen - 24. Mai 2014
- BGH-Urteil: Bearbeitungsgebühren für Kredite unzulässig - 18. Mai 2014
- Freies Fahren auf Rennstrecke nicht versichert - 12. Mai 2014