Hochzeits-Rücktritts-Versicherung

Was sich zunächst anhört wie ein Scherz, hat eine Hamburger Versicherungsgruppe in ihr Programm aufgenommen: Eine Hochzeits-Rücktritt-Versicherung. Ob Trauungsfeier, Silberhochzeit oder eine andere Feier zur Verbindung eines Paares, der/die Versicherte(n) haben im Falle einer abgesagten Feierlichkeit Anspruch auf die Erstattung sämtlicher Kosten bis zu maximal 25.000 Euro.

Die Versicherung greift jedoch nur bei Tod, unerwarteter schwerer Erkrankung oder Unfall eines Partners oder engen Familienmitglieds, oder schwerem materiellen Schaden durch unvorhersehbare Ereignisse, z.B. Einbruchdiebstahl durch Dritte. Bei Letzerem ist zu berücksichtigen, dass der Schaden im ‚"Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich" sein muss. Ausdrücklich ausgeschlossen und daher nicht erstattungsberechtigt sind Schäden, die durch Ereignisse wie Krieg, Streik, bekannte Erkrankungen oder aber finanzielle Schwierigkeiten entstanden sind. In jedem Fall muss der/die Versicherte einen Selbstanteil in Höhe von 250 Euro leisten, unabhängig von Ursache und Höhe der Leistungspflicht der Versicherung.

Als mögliche zu versichernde Risikopersonen gelten die Eheleute – einzeln oder als Paar – sowie engste Familienangehörige (Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern).

Abzuschließen ist die Versicherung binnen einer Frist von maximal 21 Tagen nach Buchung der Feierlichkeiten, die zudem generell Grundbedingung eines Versicherungsabschlusses ist.