Unfallversicherung bei Ferienjobs

Nach Angaben des Bundesverbandes der Unfallkassen München, sind Schüler und Studenten bei der Ausübung eines Ferienjobs gesetzlich unfallversichert. Die Versicherung umfasst sowohl Behandlungskosten für Arbeits- und Wegeunfälle als auch die Kosten ür Rehabilitationsmaßnahmen und Lohnersatzleistungen. Die Kosten der Versicherung trägt ausschließlich der Arbeitgeber, der Versicherte muss im Falle eines Unfalls weder die Praxisgebühr zahlen, noch seine Versicherungskarte vorlegen.

Dabei ist es unerheblich, wie lange dieses Beschäftigungsverhältnis andauert oder wie hoch die Bezahlung ist. Der Versicherungsschutz gilt sowohl für unbezahlte Praktika wie für Mini-Jobs und zwar ab dem ersten Arbeitstag. Wer wissen möchte, welcher Unfallversicherungsträger für ihn im Falle eines Unfalls zuständig ist, kann dies bei der Personalabteilung des Unternehmens erfragen.

Diese Versicherung gilt jedoch nicht für Schüler und Studenten, die im Rahmen eines Ferienjobs oder Praktikum im Ausland arbeiten, selbst wenn ihr Arbeitgeber ein deutsches Unternehmen ist. Der Bundesverband der Unfallkassen empfiehlt daher allen Betroffenen und Interessierten, sich schon vor Antritt des Ferienjobs im Ausland über die Versicherung bei Arbeitsunfällen im Ausland genau zu informieren.