Abgabefrist für Steuererklärung 2005
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2005 von Arbeitnehmern rückt näher, bis 31. Mai muss die Erklärung beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein. Ist abzusehen, dass diese Frist nicht eingehalten werden kann, muss ein Antrag auf Fristverlängerung mit stichhaltigen Gründen gestellt werden.
Erstellt ein Steuerberater die Erklärung, verlängert sich die Frist neuerdings bis zum 31. Dezember dieses Jahres und nicht mehr wie bislang bis zum 30. September. Eine Verlängerung ist auch hier in Einzelfällen möglich, die Abgabe kann dann bis zum 28. Februar 2007 hinausgezögert werden.
Wenn mit einer Steuererstattung zu rechnen ist, empfiehlt es sich jedoch, möglichst früh die Steuererklärung einzureichen, während bei einer erwarteten Steuernachzahlung ein spätes Einreichen von Vorteil sein kann.
Obwohl die vom Bruttoeinkommen abgezogene Lohnsteuer in der Regel so bemessen ist, dass sie der zu zahlenden Jahreseinkommenssteuer entspricht, lohnt es sich auch für Arbeitnehmer in bestimmten Fällen eine separate Einkommenssteuererklärung einzureichen. Dies gilt besonders für Arbeitnehmer, die nicht das ganze Jahr über beschäftigt waren oder denen im vergangenen Jahr hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstanden sind.
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