Wer zahlt bei Brandschäden am Auto?

In Berlin bangen die Bürger um ihre Autos, denn seit mehreren Tagen werden in der Hauptstadt offenbar wahllos Autos angezündet. Dabei handelt es sich keineswegs nur um Luxuskarossen, auch ältere Fahrzeuge und Familienautos werden in Brand gesteckt und dadurch fast immer komplett zerstört. Obwohl die Ermittlungen der Polizei auf Hochtouren laufen, konnte die Anschlagsserie bislang nicht gestoppt werden. Doch wer zahlt eigentlich für die Brandschäden?

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass die Teilkaskoversicherung für Brandschäden am Auto aufkommt (den vereinbarten Selbstbehalt muss der Halter natürlich selbst tragen). Auch wenn die Fahrzeuge in der Nachbarschaft eines Brandherdes standen und dadurch Schäden verursacht wurden, zahlt die Teilkaskoversicherung. In der Regel gehören zu den versicherten Teilen auch Kindersitze, allerdings sind fest eingebaute Radios oder Navigationsgeräte häufig nur bis zu einem bestimmten Gesamtneuwert versichert, erklärt die Stiftung Warentest. Lose Gegenstände wie mobile Navigationsgeräte, Kleidung, Handys oder Fotoapparate, die sich im Auto befunden haben, sind in der Regel nicht versichert. Wurden Schäden durch Vandalismus verursacht, wie z.B. eingeschlagene Fenster oder eingetretene Türen, ist die Vollkaskoversicherung gefragt.

Übrigens: Wird ein Fahrrad durch einen Brandanschlag beschädigt, übernimmt eine besondere Fahrradversicherung den Schaden – vorausgesetzt Brandschäden sind in dem Leistungsumfang enthalten. Auch die Hausratversicherung mit Fahrradklausel springt in solchen Fällen ein, allerdings nur bis 22 Uhr und danach nur, wenn das Fahrrad noch nicht an dem Platz stand, an dem es über Nacht abgestellt werden sollte.