Unfallversicherung über OP informieren

Wer bei dem Abschluss einer Unfallversicherung verschweigt, dass er sich krankheitsbedingt einer Operation unterzogen hat, muss damit rechnen, dass sein Versicherungsschutz im Schadensfall verloren geht. Das geht aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin hervor, auf das die Fachzeitschrift “recht und schaden” hinweist (Az.: 6 U 207/09).

Wie der Nachrichtensender n-tv berichtet, ging es in dem konkreten Fall um eine Frau, bei der sich bei einem Sturz die Netzhaut des Auges abgelöst hatte. Als sie hierfür die Leistungen ihrer privaten Unfallversicherung in Anspruch nehmen wollte, lehnte diese eine Kostenübernahme ab. Begründung: Die Frau hatte beim Abschluss des Versicherungsvertrages verschwiegen, dass sie wenige Monate vor dem Unfall wegen des Grauen Stars operiert wurde.

Das Berliner Kammergericht erklärte die Leistungsverweigerung der Versicherung für rechtens. Der Frau hätte bewusst sein müssen, dass der Graue Star eine ernsthafte Erkrankung sei, da er zur Erblindung führen kann. Eine Operation stehe meistens in Zusammenhang mit einer ernsthaften Erkrankung und diese müssen bei den Gesundheitsfragen im Versicheurngsantrag für die private Unfallversicherung angegeben werden, so das Gericht.