Ab 1. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

Ab dem kommenden Jahr gilt das sogenannte Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, das sowohl für Pflegebedürftige selbst als auch für ihre Angehörigen eine Neuerungen mit sich bringt. Die Stiftung Warentest hat in einer aktuellen Mitteilung alle wichtigen Neuerungen zusammengefasst.

Viele Betroffene warten lange auf eine Einstufung in die Pflegestufe, dies soll sich jetzt ändern. So ist die Pflegeversicherung zukünftig verpflichtet, innerhalb von maximal fünf Wochen über die Pflegebedürftigkeit eines Versicherten zu entscheiden. Dauert die Entscheidung länger, erhält der Pflegebedürftige für jeden Tag Verzögerung 10 Euro.

Außerdem wird die Pflegeversicherung zukünftig nicht nur die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung für Pflegebedürftige bezahlen, sondern auch zusätzliche Leistungen der häuslichen Betreuung. Hierzu gehört z.B. Hilfe beim Spazierengehen oder Vorlesen. Pflegebedürftige, die an Demenz erkrankz sind, erhalten grundsätzlich etwas höhere Leistungen. In Pflegestufe I entspricht dies z.B. 70 Euro mehr Pflegegeld monatlich. Pflegebedürftige, die in selbstorganisierten Wohngemeinschaften leben, werden zukünftig einen Gründungszuschuss erhalten. Außerdem zahlt die Pflegeversicherung ihnen eine Pauschale von 200 Euro pro Monat, mit der sie eine Fachkraft bezahlen können, die sie bei der Organisation unterstützt.

Angehörige, die ihre kranken Verwandten pflegen, erhalten zukünftig auch dann das Pflegegeld weiter, wenn sie die Pflegebedürftigen in Kurzzeitpflege geben. Die Zahlung wird bis zu vier Wochen pro Jahr fortgesetzt.

Insgesamt erhalten Pflegebedürftige und Pflegende also mehr Leistungen, doch auch der Beitragssatz für gesetzlich Versicherte steigt an: Ab 2013 müssen Versicherte statt bisher 1,95% ihres Monatsbruttoeinkommens nun 2,05% Pflegeversicherungsbeitrag bezahlen. Kinderlose Versicherte zahlen ab dem Stichtag 2,3% statt wie bislang 2,3%. Um die Pflegekassen zu entlasten, will die Bundesregierung die private Pflegevorsorge unterstützen. Deshalb erhält jeder, der eine private Pflegetagegeldversicherung abschließt, eine staatliche Zulage in Höhe von 5 Euro monatlich.