Große Unterschiede bei der Direktversicherung als bAV
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) und viele Unternehmen machen ihren Mitarbeitern auch entsprechende Angebote. Vor allem Direktversicherungen sind sehr beliebt, weil sie unkompliziert und bequem sind und die Beiträge von Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder beiden gemeinsam gezahlt werden können. Außerdem wird hier schon bei Vertragsabschluss eine lebenslange Mindestrente garantiert, die wahlweise auch als Kapitalabfindung ausgezahlt werden kann. Doch die Möglichkeiten sind vielfältig und eine gute Auswahl sehr wichtig, denn je nach Vertrag kann der Unterschied in der späteren Rente gut 4.000 Euro ausmachen, hat die Stiftung Warentest in einem umfassenden Test ermittelt.
Insgesamt 33 Angebote von Versicherern wurden von den Experten analysiert. Dabei wurden jedoch nicht die möglichen Überschüsse in unbekannter Höhe einbezogen, sondern nur die tatsächlich garantierte Rente, die bei jedem Vertragsabschluss festgelegt wird. Die einzelnen Angebote wurden anhand eines konkreten Beispiels beurteilt: Ein 40-jähriger Mann zahlt 27 Jahre lang über die betriebliche Altersvorsorge 100 Euro monatlich direkt von seinem Bruttogehalt in eine Direktversicherung. Wie hoch ist die Rente bei den einzelnen Anbietern? Die Stiftung Warentest ermittelte die Europa als günstigsten Anbieter, denn hier erhält der Mann aus dem Beispiel ab dem 67. Lebensjahr eine garantierte monatliche Rente von 159 Euro bis an sein Lebensende. Bei der Nürnberger würde er nur 141 Euro erhalten. Gleichaltrige Frauen erhalten übrigens bei der Europa 143 Euro und bei der Württembergischen oder der Generali nur 128 Euro monatlich. Über einen Zeitraum von 10 Jahren hinweg können sich so Differenzen von rund 4.000 Euro ergeben. Grundsätzlich bieten die Europa, die Interrisk, Hannoversche und WGV die höchsten Garantierenten für Einzelverträge.
Die Höhe der garantierten Rente hängt auch noch von anderen Faktoren ab. So bieten die meisten Anbieter höhere Renten an, wenn sich in einem Betrieb gleich mehrere Mitarbeiter für die Direktversicherung als bAV entscheiden. Hier kann der Arbeitgeber oft noch ein gutes Angebot für seine Mitarbeiter aushandeln, berichtet die Stiftung Warentest. Die garantierte Rente sinkt (z.B. von 159 auf 154 Euro monatlich), wenn der Versicherte noch eine zusätzliche Todesfallleistung wünscht, um seine Familie im Falle seines Todes finanziell abzusichern. Bei den meisten Anbietern hat der Kunde die Wahl, ob er einen solchen Zusatzschutz wünscht, einige Anbieter setzen diese Leistung jedoch verbindlich an, was für Singles und Kinderlose wenig attraktiv ist. Es lohnt sich also, vor dem Abschluss einer Direktversicherung genau zu vergleichen.
Die betriebliche Altersvorsorge wird staatlich gefördert. Aktuell dürfen Arbeitnehmer 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei von ihrem Bruttogehalt in die bAV einzahlen, das sind derzeit 2.688 Euro pro Jahr. Ändert sich die Beitragsbemessungsgrenze, ändert sich automatisch auch der steuer- und soziaversicherungsfreie Betrag. Für Verträge, die ab 2005 abgeschlossen wurden, gilt, dass weitere 1.800 Euro zusätzlich investiert werden dürfen, ohne dass für sie Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Bei älteren Verträgen sind die 1.800 Euro nur steuerfrei, es müssen auf sie jedoch Sozialabgaben gezahlt werden.
Die Stiftung Warentest rät dazu, diese staatliche Förderung zu nutzen, entweder über die Riester-Rente oder die bAV. Es kann auch beides miteinander kombiniert werden. Für Frauen empfehlen die Experten allerdings eher die Riester-Rente, nicht nur, weil es hier Kinderzulagen gibt, sondern auch, weil Frauen in der bAV für den gleichen Beitrag am Ende eine niedrigere Rente erhalten. Zum Jahresende müssen die Unternehmen zwar Unisex-Tarife anbieten, doch es ist zu befürchten, dass sie dies in höheren Beiträgen oder niedrigeren Renten für alle ausdrücken wird. Die Stiftung Warentest weist außerdem darauf hin, dass die Direktversicherung bei einem Jobwechsel ohne neue Abschlusskosten zu dem neuen Arbeitgeber mitgenommen werden kann, sofern alter und neuer Arbeitgeber das Übertragungsabkommen der GDV unterzeichnet haben. Interrisk und LV 1871 Private Assurance haben dies nicht getan. Die Mitnahme der bAV bedeutet allerdings nicht automatisch, dass der ursprüngliche Garantiezins beibehalten wird.
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