Stiftung Warentest: Riester-Rente im Test

Die Stiftung Warentest hat in ihrer aktuellen Ausgabe der Zeitschrift “Finanztest” mehrere Riester-Rentenverträge getestet und kommt zu dem Ergebnis, dass sich längst nicht alle Verträge als private Altersvorsorge lohnen. Von den 29 Policen im Test erzielten nur 5 das Testurteil “gut”. Die Mehrheit der Policen wurde als “befriedigend” beurteilt, achtmal vergaben die Tester die Note “ausreichend”.

Alle Verträge wurden anhand eines 37-jährigen kinderlosen Modellkunden unter die Lupe genommen, der 30 Jahre lang jährlich 1.046 Euro Eigenbetrag zahlt und hierfür die staatliche Grundzulage von 154 Euro, also insgesamt 1.200 Euro bekommt. Hierbei zeigte sich, dass schon die garantierte Monatsrente bei den verschiedenen Anbietern unterschiedlich hoch ist: Sie liegt zwischen 138 und 161 Euro, das sind bis zu 23 Euro Unterschied pro Monat, was sich innerhalb von 15 Jahren auf den Betrag von 4.140 Euro aufsummiert. Zu der garantierten Mindestrente können noch Überschüsse kommen, die die Rente steigern können, aber in ihrer Höhe ungewiss sind.

Grundsätzlich gilt, dass Riester-Sparer einen langen Atem brauchen und den Vertrag durchhalten müssen, um die erwartete Zusatzrente auch zu bekommen. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Riester-Verträge transparent sein müssen, damit der Kunde jederzeit sehen kann, wie hoch seine Rente sein wird, falls er die Zahlungen einmal aussetzen muss oder früher als geplant in Rente geht. Auch die Flexibilität ist bei der Riester-Rente ein wichtiges Kriterium. Wie die Transparenz ging auch die Flexibilität zu 10% in die Bewertung ein, garantierte Rente und Überschüsse wurden mit jeweils 40% in die Bewertung einbezogen.

Testsieger wurde die HUK24 mit ihrem Tarif RZU24. Ebenfalls “gut” sind laut Stiftung Warentest die Tarife der Alten Leipziger, der Debeka, der Hannoverschen und der Hanse Merkur.

Auffällig war jedoch, dass insgesamt 26 Versicherer nicht an dem Test der Stiftung Warentest teilnehmen wollten, sie begründeten ihre Weigerung unter anderem damit, dass die Garantierente zu so einem hohen Anteil in die Bewertung einfließt oder dass die Beratungsleistung überhaupt nicht berücksichtigt wird. Verbraucherschützer halten von dieser Weigerung jedoch nichts, ein solches Verhalten sei verbraucherunfreundlich und würde einen Qualitätswettbewerb verhindern, hieß es aus dem Bundesverbraucherministerium.

Die Kritik an der Riester-Rente ist auch bei der Politik angekommen. Deshalb plant die Bundesregierung ein neues Gesetz, nach dem die Transparenz bei der staatlich geförderten Altersvorsorge erhöht werden soll. Am Mittwoch soll das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschließen, der die Einführung eines Produktinformationsblattes für Riester-Produkte vorsieht. Wie eine Art Beipackzettel soll er Informationen über die Kosten des Vertrags, die zu erwartende Rendite und das Risiko dieser Geldanlage enthalten. Dieses Info-Blatt soll für alle Anbieter einheitlich gestaltet sein und die Angaben entweder von einer unabhängigen Stelle berechnet oder zumindest kontrolliert werden.

Der Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die Versicherten stärker an den Risiko-Überschüssen zu beteiligen und die Wechselgebühr auf maximal 150 Euro zu begrenzen, wurde in dem aktuellen Entwurf jedoch noch nicht berücksichtigt. Dennoch wird der Gesetzentwurf sowohl von der Opposition als auch von der Versicherungswirtschaft begrüßt. Die Grünen nennen das Vorhaben “längst überfällig” und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft betont, dass einer höheren Transparenz und Vergleichbarkeit von staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten uneingeschränkt zuzustimmen sei.

Sobald der Bundesrat ebenfalls zugestimmt hat, soll das Gesetz so schnell wie möglich in Kraft treten. Dann gelten diese Regelungen für alle zukünftigen Verträge, nicht jedoch für die bereits abgeschlossenen. Ende Juni hatten in Deutschland rund 15,6 Millionen Menschen einen Riester-Vertrag abgeschlossen.