Brüssel fordert verbesserten Anlegerschutz

Die EU-Kommission will die Geldanlagen sicherer machen und fordert deshalb verbesserte Informationen für Anleger. Der EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier hat hierzu in Straßburg bereits entsprechende Vorschläge eingereicht. Diese sehen unter anderem vor, dass Kunden beim Abschluss einer Versicherung die Provision des Vertreters erfahren sollen, um mögliche Interessenskonflikte besser erkennen zu können. Außerdem sollen Kunden, die ihr Geld in Investmentfonds anlegen, sicher sein, dass Verluste ersetzt werden. Barnier will mit diesen Maßnahmen Kleinanleger schützen, damit sie nicht wie in der Finanzkrise wieder “unverständlichen Sparprodukten ausgesetzt” werden, “die teilweise nichts taugten”.

Darüber hinaus sollen zukünftig in der gesamten EU komplizierte Finanzprodukte nur noch mit entsprechendem Infoblatt (“Beipackzettel”) angeboten werden, wie es in Deutschland bereits vorgeschrieben ist. Allerdings müssten vor Beipackzettel für Finanzprodukte auch hierzulande überarbeitet werden. Zukünftig sollen die sogenannten “Key Information Documents” (KID) auf jeden Fall über die Kosten, Risiken und die vergangene Wertentwicklung der Geldanlage aufklären. Ausgenommen hiervon sind einfache Sparprodukte wie ein Festgeldkonto und Direkteinlagen in Unternehmen (Aktien).

Die Deutschen Bankenverbände reagierten positiv auf die Vorschläge, erklärten jedoch, dass sie “Neuerungen in Abstimmung mit den bereits bestehenden deutschen Informationsblättern” erwarten, “damit es europaweit einheitliche Regelungen gibt”.

Sollte das EU-Parlament und der Ministerrat den Vorschlägen zustimmen, könnten sie 2014 oder 2015 in Kraft treten. Vorgesehen ist, dass die Offenlegung von Vertreter-Provisionen zunächst nur für Lebensversicherungen gelten sollen, nach fünf Jahren dann aber auch für andere Policen. In Deutschland wären von einer solchen Verpflichtung über 250.000 Versicherungsvermittler betroffen. Aktuell müssen sie nur auf Nachfrage ihre Provision mitteilen.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hält diese Offenlegungspflicht allerdings für “falsch, weil sie dem Kunden bei der Beurteilung eines Versicherungsprodukts nicht weiterhilft”. Entscheidend seien die Leistungen und die Gesamtkosten eines Produkts und nicht die Provision des Vermittlers, kritisiert Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung. Der Bund der Versicherten fordert dagegen “ein einheitliches Formular, in das Makler die Höhe ihrer Provision eintragen müssen”, damit sie diese nicht irgendwo im Kleingedruckten verstecken und von den Kunden übersehen wird.