Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie kann im schlimmsten Fall vor dem finanziellen Ruin schützen und die eigene Existenz retten. Allerdings gibt es für den Abschluss einer BU-Versicherung bestimmte Voraussetzungen und nur wer diese erfüllt, bekommt einen Vertrag. Ausgeschlossen sind z.B. bestimmte Vorerkrankungen. Andere Kunden können sich eine BU-Versicherung schlicht nicht leisten, doch wie sichern sie ihre Invaliditätsrisiken ab?

Die Stiftung Warentest hat den Markt unter die Lupe genommen und verschiedene Alternativen zur BU-Versicherung zusammengestellt, betont aber, dass die BU-Versicherung stets die erste Wahl sein sollte. Ausnahme: Für Selbstständige könnten diese Alternativen allerdings sowieso sinnvoller sein, da die BU-Versicherung bei ihnen meistens sowieso nur dann zahlt, wenn sie überhaupt nicht mehr arbeiten können und der alternative Erwerbsunfähigkeitsschutz deutlich günstiger ist.

Die Angebote für den Invaliditätsschutz sind recht unterschiedlich und reichen von Dread-Disease-Versicherungen oder Funktionsinvaliditätsversicherungen über Grundfähigkeitsversicherungen bis hin zu Unfall- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen. Die Vorteile dieser Alternativen bestehen darin, dass die in der Regel deutlich günstiger sind als die klassische BU-Versicherung und auch Vorerkrankungen sind nicht automatisch ein Ausschlusskriterium. Allerdings decken diese Policen immer nur bestimmte Invaliditätsrisiken ab und bieten somit auch nur eingeschränkten Schutz. Trotzdem sind sie laut Stiftung Warentest “immer noch besser als gar keine Absicherung”.

Der BU-Versicherung am ähnlichsten ist wohl die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die im Versicherungsfall eine vertraglich vereinbarte Rente zahlt. Welchen Beruf der Versicherte ausgeübt hat, ist dabei egal, doch in der Regel zahlt die Versicherung erst dann, wenn der Versicherte fast überhaupt keine Tätigkeit mehr ausüben kann. Laut Stiftung Warentest erlauben die meisten Versicherungen im Leistungsfall aber dennoch eine tägliche Arbeitszeit von weniger als 3 Stunden. Die besten Angebote hierfür gibt es laut Stiftung Warentest bei der AachenMünchener, der Bayern-Versicherung und der Cosmos Direkt.

Die private Unfallversicherung zahlt eine vereinbarte Geldsumme, wenn der Versicherte einen Unfall erlitten hat, der zu dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen geführt hat. In der Regel meint “dauerhaft” hier die Zeitspanne von mindestens 3 Jahren. Krankheiten (die am häufigsten Ursache von Berufsunfähigkeit sind) sind dagegen nicht versichert. Gute Angebote bieten z.B. die Swiss Life und die Interrisk.

Bei der sogenannten Dread-Disease-Versicherung (“Schwere-Krankheiten-Versicherung”) erhalten die Versicherten bei der Diagnose einer schweren Krankheit, einem schweren Unfall oder dem Verlust bestimmter Fähigkeiten wie Gehen oder Sprechen sofort eine vereinbarte Geldsumme ausgezahlt. Dabei ist die Arbeitsfähigkeit des Versicherten ohne Belang. Allerdings ist in den Vertragsbedingungen genau festgelegt, bei welchen Krankheiten oder Ereignissen die Versicherung einspringt. Dazu gehört in der Regel Herzinfarkt, Schlaganfall und bestimmte Krebserkrankungen. Stiftung Warentest empfiehlt hier unter anderem die Tarife der Neuen BBV, Canada Life, Gothaer und Skandia.

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, wenn der Versicherte grundlegende Fähigkeiten wie Gehen, Sehen oder Sprechen verliert – unabhängig davon, ob dies wegen einer Krankheit oder eines Unfalls geschieht. Auch die Erwerbsfähigkeit des Versicherten spielt hierbei keine Rolle. Allerdings sind die Kriterien für eine Rentenzahlung sehr streng, so müssen die im Vertrag genannten Fähigkeiten voraussichtlich für mindestens ein Jahr oder auch vollständig eingebüßt worden sein, erklärt die Stiftung Warentest.

Relativ neu ist dagegen die Funktionsinvaliditätsversicherung, die eine Mischung aus Unfall-, Grundfähigkeits- und Dread-Disease-Versicherung darstellt. Der Versicherte erhält eine vereinbarte Rente, wenn er durch einen Unfall oder Organschäden bestimmte Fähigkeiten verliert oder pflegebedürftig wird. Auch hier sind die Kriterien für eine Rentenzahlung sehr streng, z.B. muss die Erkrankung einen bestimmten Schweregrad erreichen und die körperlichen Beeinträchtigungen müssen meistens dauerhaft und nicht heilbar sein.

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