Pflegeversicherung muss im Ausland keine Sachleistung bezahlen

Im Juli entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die deutsche Pflegeversicherung für Deutsche im Ausland keine Pflegeleistungen oder die häusliche Versorgung bezahlen muss (Az.: C-562/10). Damit wies das Gericht in Luxemburg eine entsprechende Klage der EU-Kommission gegen Deutschland ab.

Die EU-Kommission warf der deutschen Pflegeversicherung mangelhafte Leistungen und ein Verstoß gegen europäisches Recht vor. Die Pflegeversicherung beschränke ihrer Meinung nach die Dienstleistungsfreiheit der EU, indem sie Deutschen bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt keine Pflegeleistungen bezahlen.

Dieser Argumentation folgte der EuGH nicht. Zwar müsse die Pflegeversicherung weiterhin das Pflegegeld bezahlen, aber auch zukünftig nicht die sogenannte Sachleistungen (Grundpflege + hauswirtschaftliche Versorgung) erstatten. Mit anderen Worten: Deutsche, die sich im Ausland befinden, haben keinen Anspruch auf die Kostenübernahme der Pflege und häuslichen Versorgung durch die Pflegeversicherung. Das Pflegegeld beträgt etwa die Hälfte des Sachleistungsbetrages, zum Zeitpunkt des Urteils lag dieser bei 1.510 Euro und das Pflegegeld bei 685 Euro.

Der EuGH begründete seine Entscheidung damit, dass die EU-Kommission keine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch die bestehende Regelung darlegen konnte. Da Pflegeleistungen zumeist über einen längeren Zeitraum hinweg gezahlt werden, seien sie auch nicht mit der Kostenübernahme bei medizinischen Behandlungen vergleichbar. Die Richter betonten, dass die Vorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit innerhalb der EU nicht harmonisiert sind. Kein Bürger erhalte deshalb die Garantie, “dass ein örtlicher Wechsel in einen anderen Mitgliedstaat unter anderem in Bezug auf Leistungen bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit neutral ist”, was zu finanziellen Vor- oder Nachteilen führen kann. Dies verstoße jedoch nicht gegen EU-Recht.

Die Bundesregierung hatte die bestehende Regelung auch damit begründet, dass die Versicherten in einem EU-Staat Sachleistungen von dem Versicherungsträger vor Ort erhalten könnten. Diese dürften mit der Pflegeversicherung verrechnet werden, so dass es theoretisch sein kann, dass eine solche Kombination aus Geld- und Sachleistungen in der Summe höher ausfällt als die Leistungen, die hierzulande bezahlt werden.