Hausratversicherung gilt nur am Lebensmittelpunkt
Experten der ARAG weisen darauf hin, dass sich für die Versicherung bei einem längeren Fernbleiben der Wohnung über drei bzw. sechs Monate hinaus, der Lebensmittelpunkt des Versicherten ändern und somit der Versicherungsschutz der Hausratversicherung für die alte Wohnung erlöschen kann. Das wurde in einem Urteil des Landgerichts Köln bestätigt (Az.: 24 O 397/06). In dem konkreten Fall zog eine Frau
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