BdV: Noch immer keine Wohngebäudeversicherung für gefährdete Häuser
Viele Versicherungsunternehmen übernehmen für ihre Verträge die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entwickelten Musterbedingungen. Die neuste Version zur Wohngebäudeversicherung berücksichtigt auch die Absicherung von Naturgefahren, welche vorher über einen separaten Vertrag ergänzend zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten wurde. Zur Absicherung von Naturgefahren zählt der Schutz vor Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen, Rückstau, Schneedruck, Überschwemmung und Vulkanausbruch. Der Bund der Versicherten
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