Gebrauchsanleitung befolgen, damit Versicherungsschutz gewährleistet ist

Die Gebrauchsanleitung für technische Geräte hilft dem Kunden nicht nur dabei, das Gerät richtig zu bedienen, sondern muss auch in jedem Fall befolgt werden, damit die Versicherung im Schadenfall für die entstandenen Kosten aufkommt. Petra Rieland von der Gesellschaft für Technische Kommunikation (Tekom) in Stuttgart erklärt, dass der Hersteller dazu verpflichtet ist, in der Gebrauchsanleitung deutlich vor potentiellen Gefahren zu warnen und diese auch zu benennen. So muss aus der Anleitung hervorgehen, wie das Gerät richtig zu bedienen und zu reinigen ist und wie und wo es auf keinen Fall benutzt werden darf. Diese Anleitungen und Hinweise muss der Kunde lesen und auch einhalten, sonst ist die Hausratversicherung nicht verpflichtet, für den Schaden aufzukommen, der durch ein falsches oder fahrlässiges Verhalten des Kunden bei Inbetriebnahme des Geräts entstanden ist.

Hartmut Müller, Referatsleiter Recht bei der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam warnt davor, auf eigene Faust Geräte zu “reparieren” oder die Sicherheitshinweise des Herstellers zu umgehen. Nur wenn das Gerät vorschriftsmäßig aufgestellt und eingesetzt wurde, haftet die Haftpflichtversicherung für einen entstandenen Schaden bei dem Kunden oder bei Dritten.

Doch nicht immer sind die Gebrauchsanweisungen leicht verständlich oder fehlerfrei. Begeht der Kunde deshalb einen Fehler bei der Aufstellung oder Nutzung des Geräts, kann der Kunde eine Nachbesserung verlangen, in einigen Fällen ist der Hersteller sogar verpflichtet, hierzu einen Handwerker vor Ort zu schicken. Hierbei sind natürlich keine Rechtschreibfehler, sondern grobe inhaltliche Fehler in der Anleitung selbst gemeint. Laut Petra Rieland darf der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn keine Nachbesserung durch den Hersteller, z.B. durch die Lieferung einer fehlerfreien Anleitung erfolgt. Jürgen Ripperger vom Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) ergänzt, dass das Gerät auch sofort zurückgegeben werden darf, wenn ihm eine komplett falsche Anleitung beiliegt.