Diebstahl aus offenem Cabrio
Nach dem Bund der Versicherten (BdV) ist das längere Parken eines Cabrios mit offenem Verdeck für viele Gerichte grob fahrlässig und kann somit den Versicherungsschutz bei Diebstahl außer Kraft setzen oder zumindest erheblich einschränken. Dies gelte auf öffentlichen Parkplätzen schon für die Dauer von 1,5 Stunden und in Parkhäusern bei einer Parkdauer von acht Stunden. Kann der Vorwurf der groben
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