Versicherungsschutz auch bei Kollision mit totem Wild
Wie aus einem Urteil des Landgerichts Stuttgart hervorgeht, besteht der Versicherungsschutz eines Autofahrers auch, wenn er aufgrund des Überfahrens von bereits totem Wild einen Unfall verursacht (Az.: 5 S 244/06. Das Gericht war der Meinung, dass es versicherungsrechtlich keinen Unterschied macht, ob es zur Kollision mit einem lebenden, bewegten oder mit einem toten Tier kam. Deshalb sei die Versicherung auch
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