Ab 1. Juli mehr Geld für Pflege von Demenzkranken
Ab dem 1. Juli haben Demenzkranke früher und einen größeren Anspruch auf Unterstützung. Ist es bislang so, dass nur in Pflegestufe 1 oder höher eingestufte Demenzkranke Leistungen erhalten, wird mit der neuen Regelung der Kreis der Berechtigten erweitert. Wenn bei einer Person ein „erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf“ wurde, konnte bislang ein Betreuungsbetrag in Höhe von 460 Euro pro Jahr gewährt werden.
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