Krankenversicherung und das Verfassungsgericht
Beiträge zur Krankenversicherung müssen in Zukunft in höherem Umfang von der Steuer absetzbar sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einem am Freitag veröffentlichten Beschluss verlangt. Dem Fiskus wird bis zum 1. Januar 2010 Zeit gegeben, die Abzugsfähigkeit neu zu regeln. Privat Versicherte sowie gesetzlich Krankenversicherte können in der Zukunft mit teilweise erheblichen Steuererleichterungen rechnen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe emtschied
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