Wer haftet bei Hochwasserschäden?

In Niedersachsen und Sachsen-Anhalt hat Dauerregen in der letzten Woche Hochwasserschäden in Millionenhöhe verursacht. Für viele Eigentümer, die nicht richtig versichert sind, könnte das massive finanzielle Einbußen, wenn nicht sogar den Ruin bedeuten, denn die normale Wohngebäudeversicherung greift nur bei Blitzschlag, Brand, Explosion, Hagel, Leitungswasser und Sturm, nicht aber bei Hochwasserschäden. Diese müssen separat über eine Elementarschadenversicherung abgedeckt werden. Diese haftet außerdem bei Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Überschwemmung.
Wie teuer die Elemetarversicherungsprämie ist, hängt natürlich vom Anbieter, aber auch von der Lage des Gebäudes ab. In hochwassergefährdeten Gebieten sind die Prämien erfahrungsgemäß höher. Bestimmte Regionen, in denen es in den letzten Jahren zu Hochwasser kam, werden von den Versicherungsunternehmen nur ungern versichert. Kommt es zu einem Schaden, muss der Kunde in der Regel 10% des Schadens (maximal 5000 Euro) selbst tragen. Außerdem unterliegen sie der Schadenminderungspflicht, d.h. sie sind dazzu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten, z.B. indem Möbel in Sicherheit gebracht werden. Die Versicherung muss schnellstmöglich über den Schadenfall informiert werden, fallen Reparaturen an, so sind diese ebenfalls abzusprechen.
Eigentümer im Osten Deutschlands, die noch in der DDR eine entsprechende Police abgeschlossen haben, die heute von der Allianz weitergeführt werden, sind automatisch gegen Hochwasserschäden versichert, da dieser Schutz immer in den Policen enthalten war.

Fahrzeuge sind über die Teilkaskoversicherung gegen Hochwasserschäden versichert, die Selbstbeteiligung liegt üblicherweise bei 150 Euro. Fahrzeughalter sollten darauf achten, dass sie ihr Auto oder Motorrad nach einer Hochwasserwarnung durch die Behörden aus der gefährdeten Zone bringen, sonst könnte ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.