Versicherungsschutz von Computerdateien

Schäden, die durch Brand oder Blitzschlag entstanden sind, werden von der Hausratversicherung übernommen, das gilt auch für Computer und andere technischen Geräte. Überspannungsschäden infolge eines indirekten Blitzschlages in eine Stromleitung müssen jedoch explizit genannt sein, sonst sind sie von der Hausratversicherung nicht abgedeckt.

Während der Computer selbst bei einem solchen Schaden relativ leicht zu ersetzen ist, sieht es bei den darauf gespeicherten Daten anders aus, denn sie gelten nicht um “Sachen” im Sinne der Hausratversicherungsbedingungen und fallen somit auch nicht unter den Versicherungsschutz, so ein älteres Urteil des Landgerichts Stuttgart (AZ 5 S. 106/04). Die für eine Datenrettung entstandenen Kosten muss die Versicherung nicht übernehmen, aber einzelne Unternehmen bieten dies über Zusatzpakete an. Die enthalten dann manchmal auch die Kostenübernahme bei Datenverlust durch defekte Hardware oder schädliche Viren.
Für Unternehmen und Freiberufler kann ein Datenverlust verheerende Folgen haben, deshalb lohnt es sich, im Einzelfall über den Abschluss einer so genannten Elektronikversicherung nachzudenken. Die schützt sowohl die Daten als auch die Hardware selbst und zwar z.B. gegenüber Blitzanschlag, Bedienungsfehler oder Sabotage. Vor allem wenn teure technische Geräte geschützt werden sollen, zahlt sich eine solche Versicherung, die relativ hohe Jahresprämien kosten, aus.