Versicherungsschutz für Computer

Wer seinen neu erworbenen Computer versichern lassen möchte, der kann dies direkt zusammen mit dem Kauf des Computers beim Händler tun. Wer lieber später eine Versicherung abschließen möchte, sollte nicht zu lange überlegen, da der Versicherungsschutz nur für neuwertige Computer und Laptops gilt, d.h. die Geräte dürfen nicht älter als drei Monate sein und es darf sich nicht um ein günstiger erworbenes Ausstellungsstück handeln. Zubehör wie Drucker, Monitor oder Scanner ist nur dann mitversichert, wenn es zusammen mit dem Computer erworben wurde.

Bei einer Computerversicherung sind alle Schäden abgedeckt, die durch Überspannung, Stürze, Unfälle oder fehlerhaftes Bedienen entstehen. Laptop-Besitzer sollten darauf achten, dass der Versicherungsschutz auch für Schaden durch Diebstahl gilt und zwar sowohl im In- als auch im Ausland. Dabei ist jedoch nicht jeder Diebstahl abgedeckt, sondern nur solche, die geschehen sind, obwohl der Versicherte das Gerät die ganze Zeit am Körper getragen bzw. im Auge gehabt hat. Wer seinen Laptop (absichtlich oder versehentlich) kurz abstellt, um irgendetwas anderes zu erledigen, kann nicht mit einem Schadenersatz rechnen. Im Schadenfall übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten oder die Kosten für ein Ersatzgerät. In jedem Fall besteht eine Selbstbeteiligung des Kunden, die in der Regel bei 10%, im Falle eines Diebstahls bei 25% liegt. Dabei ist der Wertverlust des Computers zu beachten, denn nur der aktuelle Wert des Gerätes ist für die Versicherung von Belang.

Der Preis für eine Computerversicherung ist abhängig von dem Versicherungsumfang und dem Gerätewert, liegt aber bei mindestens 5 Euro pro Monat.