Besuch beim D-Arzt nach Arbeitsunfall

Arbeitnehmer in Deutschland müssen nach einem Arbeits- oder Wegeunfall, der eine Arbeitsunfähigkeit oder eine über eine Woche andauernde Behandlung zur Folge hat, einen Durchgangsarzt (“D-Arzt”) aufsuchen, der für die Bestimmung der weiteren Behandlung zuständig ist. Insgesamt gibt es bundesweit 3500 von der gesetzlichen Unfallversicherung zugelassene Durchgangsärzte, die als niedergelassene Ärzte in Praxen oder als Klinikärzte in Krankenhäusern tätig sind. Sie verfügen über besondere Qualifikationen und Erfahrungen in der Unfallchirurgie und sind in der Regel Fachärzte für Chirurgie oder für Orthopädie und Unfallchirurgie. Durch entsprechendes Fachpersonal und die erforderliche technische Ausstattung ihrer Praxen und Kliniken sind sie ideal auf die Behandlung von Unfallfolgen vorbereitet.
Wer als Unternehmer einen Arbeits- oder Wegeunfall erleidet, durch den er mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist, muss diesen Unfall der jeweiligen Berufsgenossenschaft anzeigen. Vor allem für eventuelle Folgeerkrankungen ist dies wichtig.

Hintergrund dieses Verfahrens ist der Versuch, eine qualifizierte Behandlung sicherzustellen. Der D-Arzt steht zudem auch mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung, welche die Kosten der Behandlung trägt. Wo der nächste D-Arzt zu finden ist, kann beim Hausarzt erfragt werden.