Kein Versicherungsschutz bei baulichen Mängeln
Eine Wohngebäudeversicherung kann die Leistungsübernahme verweigern, wenn die Schäden durch bauliche Mängel des Gebäudes verursacht wurden. Darauf weist das Versicherungsportal aspect-online hin. Normalerweise übernimmt eine Elementarschadenversicherung als Teil einer Gebäude- oder Hausratversicherung (Wasser-)Schäden, die durch starke Niederschläge am oder im Gebäude entstanden sind. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer zum Schutz etwaiger Schäden selbst ausreichende Schutzmaßnahmen getroffen hatte. Laut einem
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