Sparkassen-Kreditkarte Gold im Schnelltest

Die Stiftung Warentest hat im Juli Kreditkarten mit Reiseversicherungspaketen unter die Lupe genommen. Die Sparkassen-Kreditkarte Gold, die von mehr als 400 Sparkassen angeboten wird, war nicht darunter. Deshalb hat die Stiftung Warentest diese Kreditkarte nun nachträglich einem Schnelltest unterzogen – mit dem Ergebnis, dass auch diese Gold-Kreditkarte keinen umfassenden Reiseschutz bietet. Die Sparkassen-Kreditkarte Gold enthält einen Auslandskrankenschutz und eine Reiserücktrittsversicherung.

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Versicherungen für Pedelecs

Elektrische Fahrräder, die sogenannten Pedelecs, sind voll im Trend. Immer mehr Bürger sind mit diesem Fortbewegungsmittel unterwegs, das auch älteren oder kranken Menschen ermöglicht, gesund und umweltschonend unterwegs zu sein. Pedelecs sind jedoch nicht ganz billig, sie kosten in der Regel zwischen 1000 und 2000 Euro und sollten dementsprechend gut abgesichert sein. Rechtlich gesehen zählen Pedelecs zu den Fahrrädern, deshalb

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BGH sieht Fettbrand nicht zwangsläufig als grobe Fahrlässigkeit

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe ist es nicht zwangsläufig grob fahrlässig, wenn ein Versicherter einen Top mit erhitztem Fett nicht ununterbrochen beaufsichtigt und dann nicht erkennt, wenn dieser einen Brand auslöst (Az.: VI ZR 196/10). In manchen Fällen kann es sich auch um ein sogenanntes Augenblicksversagen handeln. Dann hat die Versicherung keinerlei Regressansprüche. Im konkreten Fall hatte

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Finanzprodukte: Undurchsichtige Bewertungen durch Rankings und Siegel für die Kunden

Wer sich gegen finanzielle Schäden oder für das Alter absichern möchte, weiß: Auf dem Markt gibt es vielfältige Finanzprodukte. Doch worum es bei dem individuellen Angebot geht, verstehen oft die wenigsten. Wie aus einem Bericht von Welt Online hervorgeht, zeigen sich immer mehr Verbraucher angesichts Auszeichnungen wie „Ausgezeichneter Service“, „Beste Bank“ oder „gut“ verwirrt. Wie Welt Online den Geschäftsführenden Direktor

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Urteil: AGB sind verbindlich, Werbesprüche nicht

Nach einem Urteil des Amtsgerichts München müssen Verbraucher vor dem Abschluss eines Vertrages immer auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lesen, denn nur die sind rechtlich bindend (Az.: 261 C 25225/10). Oft werden hier im Kleingedruckten Werbeangebote widerrufen oder eingeschränkt, doch diese sind nicht bindend, sondern werden von den AGB aufgehoben. Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die Anfang

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Kinderschutzpaket von AXA im Produktcheck

Um die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls oder einer schweren Krankheit eines Kindes abzusichern, bietet die AXA ein sogenanntes Kinderschutzpaket an. „Die Welt“ hat das Kinderschutzpaket der AXA einem Produktcheck unterzogen und kommt zu dem Ergebnis, dass diese Police keinen ausreichenden Schutz bietet. Das Kinderschutzpaket umfasst vier Policen: eine Unfallversicherung, eine Grundfähigkeitenversicherung, eine Pflegeversicherung und eine Dread-Disease-Versicherung zur Absicherung der

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Versicherungen für Schulanfänger?

Wenn die Sommerferien enden, beginnt für viele ABC-Schützen mit dem Schulanfang der „Ernst des Lebens“. Viele Versicherungen wollen die Sorge der Eltern dazu nutzen, ihnen verschiedene Produkte zu verkaufen, doch nicht alle Versicherungen sind nötig. Der Bund der Versicherten (BdV) rät Eltern jedoch, sich auf die wichtigen Versicherungen zu konzentrieren und keine unnötigen Versicherungen in die Schultüte zu packen. Sinnvoll

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2 Mio Deutsche schließen Versicherungen online ab

Aus einer repräsentativen Umfrage, die im Auftrag des Hightech-Branchenverbandes BITKOM durchgeführt wurde, geht hervor, dass schon 2 Millionen Deutsche eine Versicherung über das Internet abgeschlossen haben. Das sind doppelt so viele wie vor zwei Jahren. BITKOM-Vizepräsident Heinz Paul Bonn bestätigt, dass sich das Internet immer mehr als „bedeutender Vertriebsweg für Versicherungen“ etabliert. Insbesondere Senioren ab 65 Jahre scheinen sich immer

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Ergo stellt Verhaltenskodex für Vertreter auf

Der Versicherungskonzern Ergo musste sich in den letzten Monaten gleich mit mehreren Skandalen der eigenen Mitarbeiter auseinandersetzen. Berichte über Sex-Partys und falsche Beratungen fanden sich immer wieder in den Medien. Als Konsequenzen aus diesen Affären hat die Versicherung nun unter anderem einen Verhaltenskodex aufgestellt, der für selbstständige Vertreter gelten soll. Dieser soll dann auch Bestandteil der Vermittlerverträge werden. Zu den

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