Versorgungslücke zwischen Krankentagegeld und Rente
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass ein Versicherungsunternehmen nicht weiter zur Zahlung von Krankentagegeld verpflichtet ist, sobald der Versicherte einen Rentenantrag wegen Berufsunfähigkeit gestellt hat, wenn die Tarifbedingungen der Krankentagegeldversicherung keine Versicherungsfähigkeit bei einem Rentenbezug wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorsehen (AZ: 8 U 127/07). Nach dem Urteil der Richter erlischt die Zahlungspflicht mit dem Monatsende des Monats, in dem der
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