Keine Sozialversicherungsbeiträge im Pflichtpraktikum
Während eines Pflichtpraktikums müssen Studenten keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Wie AOK-Sprecherin Hannelore Strobel erklärt, spielt es keine Rolle, ob der Student oder die Studentin während dieser Zeit über einen Angehörigen oder selbst in der Studentischen Krankenversicherung versichert ist, entscheidend ist, dass es sich um ein vorgeschriebenes Praktikum handelt, das im Rahmen des Studiums abgeleistet werden muss. Bei einem solchen Praktikum ist
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