Verbot der Versicherungsvermittlung: Tchibo legt Berufung ein
Ende April hatte das Landgericht Hamburg der Kaffee- und Einzelhandelskette Tchibo die Vermittlung von Versicherungen untersagt. Gegen diese Entscheidung hat Tchibo Medienberichten zufolge nun Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg eingelegt (Az.: 5 U 79/10). Für die Begründung der Berufung hat Tchibo nun vier Wochen Zeit. Derzeit hatte der Düsseldorfer Verein „Wirtschaft im Wettbewerb e.V.“ (WiW) auf Initiative einiger Mitglieder von „versicherungstip“
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