Unterschrift bei Änderung der Lebensversicherung unabdingbar
Nach dem Urteil des Landgerichts Essen muss ein Versicherungsnehmer, der das Bezugsrecht seiner Lebensversicherung ändern will, dies nicht nur schriftlich erklären, sondern diese Erklärung auch unterschreiben. Ohne Unterschrift sei eine Erklärung auch dann ungültig, wenn sie zweifelsfrei von dem Versicherten stammt, so die Richter (Az.: 1 O 270/06). Im konkreten Fall hatte der Ehemann der Klägerin im Jahr 1977 eine
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