Kündigungsfristen bei Versicherungen
Wie bei anderen Verträgen sind auch bei Versicherungsverträgen Kündigungsfristen einzuhalten, wenn man die Verträge vorzeitig kündigen möchte. Seit diesem Jahr ist es jedoch nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz möglich, Policen, die einmal für eine Dauer von fünf Jahren abgeschlossen wurden, schon nach drei Jahren zu kündigen, denn drei Jahre sind laut dem neuen Gesetz die gesetzliche Höchstlaufzeit für Versicherungen, erklärt Edda
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