Auch bei Bagatellschäden richtig handeln
Ob auf einem Parkplatz oder beim Wenden, schnell kann ein Autofahrer versehentlich ein anderes Fahrzeug leicht beschädigen. Doch auch bei solchen Bagatellschäden ist es für alle Beteiligten richtig zu handeln, darauf weist die “Aachener Zeitung” hin. Grundsätzlich muss das Geschehene festgehalten werden, im Idealfall in einem Unfallprotokoll, das von beiden Seiten unterschrieben wird. Selbstverständlich sind die persönlichen Daten wie Namen,
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