Laptop-Diebstahl: Versicherung zahlt nicht bei Fahrlässigkeit
Für teure Laptops schließen viele Außendienstler und andere Geschäftsreisende häufig eine Diebstahlversicherung ab. Ein ‚"Rundum-Sorglos-Paket" buchen sie damit aber nicht, wie ein Blick auf die Rechtsprechung zeigt. Schon wer seinen Laptop nur kurze Zeit aus den Augen läßt, zum Beispiel beim Telefonieren oder beim Kauf einer Fahrkarte am Bahnhof, handelt grob fahrlässig. Nutzt ein Dieb die ‚"Gunst der Sekunde", bleibt
Weiterlesen