Sozialversicherungs-Meldungen nur noch elektronisch
Das neue Jahr hat nicht nur neue Beitragsmessungsgrenzen in der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung sowie höhere Versicherungspflichtgrenzen für die gesetzlichen Krankenkassen gebracht, sondern auch Änderungen im bürokratischen Ablauf. So sind Arbeitgeber nun verpflichtet, die Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise elektronisch zu übermitteln. Die Einreichung in Papierform wird nicht mehr akzeptiert. Außerdem müssen Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge früher abführen als in der Vergangenheit. Hatten
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